Bamf verpasste wichtige Frist : Attentäter hätte gar nicht in Köln sein dürfen



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Köln –

Der Geiselnehmer vom Hauptbahnhof hätte viel früher abgeschoben werden können, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht geschlampt hätte.

Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat das Bamf vor drei Jahren eine Frist versäumt und verpbadt, den 55 Jahre alten Syrer nach Tschechien zu überstellen.

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Wie zu erfahren war, soll Mohammad R. Anfang 2015 in die Europäische Union eingereist sein und einen Asylantrag in Prag gestellt haben. Von dort soll er am 2. März nach Deutschland weitergereist sein. Zwei Wochen später stellte er einen Asylantrag beim Bamf.

Abschiebung war nicht mehr möglich 

Gemäß dem sogenannten Dublin-Abkommen in der EU, wonach derjenige Staat verpflichtet ist, das Asylverfahren durchzuführen, in dem der Asylsuchende zum ersten Mal die EU-Grenzen betritt, hätte Deutschland den Syrer nach Tschechien zurück überstellen müssen.

Aber das Bamf hat die entsprechende Frist versäumt, so der „Kölner Stadt-Anzeiger“ weiter. Nach Ablauf war eine Abschiebung dann nicht mehr möglich.

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Mit Entscheidung vom 12. Juni 2015 erkannte das Bamf die Flüchtlingseigenschaft des Syrers an: Mohammad R. lebt seitdem legal in Deutschland und seit Juli 2015 in Köln. Das Bamf in Nürnberg hat auf Anfrage bislang keine Stellungnahme abgegeben, hat diese aber in Aussicht gestellt.

Einreise seiner Frau wurde abgelehnt 

Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe, die die Ermittlungen gegen den Syrer wegen der Geiselnahme und des Brandanschlags führt, wollte sich ebenfalls nicht äußern. Zum ausländerrechtlichen Status des Beschuldigten gebe man keine Auskunft, sagte ein Sprecher.

Der Syrer hatte zuletzt einen befristeten Aufenthalt bis 2021 erhalten.

Die Einreise seiner Ehefrau hatten die Behörden jedoch abgelehnt, weil die Kostenübernahme für ihre Unterbringung und Verpflegung nicht gesichert waren.



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