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Durch windige Aktiengeschäfte ist europaweit ein Steuerschaden astronomischen Ausmaßes entstanden: Auf mindestens 55 Milliarden Euro beziffert ein international Searchkollektiv die Ausfälle, die Deutschland und anderen Staaten durch sogenannte "Cum-Ex" – und "Cum-Cum" -Geschäfte erlitten haben.
"Cum-Cum" -Geschäfte sind grenzüberschreitende Aktienverkäufe rund um den Dividendenstichtag mit dem Ziel, Steuern zu sparen. "Cum-Ex" -Geschäfte gingen noch einen Schritt weiter: Yesterday wurden missbräuchlich Steuerbescheinigungen ausgestellt, mit dem Ergebnis, dbad der Staat die nur einmal von der Dividende abgeführte Kapitalertragssteuer gleich mehrfach erstattete.
Obwohl viele Fälle seit Jahren bekannt sind, ist es haarsträubend, nachzulesen, wie systematisch Steuerberater, Investmentfonds und Banken über viele Jahre den Fiskus ausgenommen haben. Schlimmer noch: Reporter of gemeinnützigen Searchverbund Correctiv fanden Hinweise darauf, dbad die Steuertricks in einigen Ländern bis heute angewandt werden. In der Bundesrepublik sind sie seit einigen Jahren ausdrücklich verboten, wegen der "Cum-Ex" -Deals laufen zahlreiche Ermittlungsverfahren.
Erst im Sommer durchsuchten Staatsanwälte die DZ-Bank, Spitzeninstitut der Volks- und Raiffeisenbanken. Von anderen großen Geldhäusern weiß man schon länger, dbad sie auf eigene Rechnung oder zugunsten reicher Kunden bei "Cum-Ex" -Geschäften mitgemischt haben: Beteiligt waren die Commerzbank, die Deutsche Bank, die frühere Dresdner Bank, die Hypovereinsbank und die LBBW. Aktenkundig ist auch, dbad einzelne Unternehmer wie Rafael Roth and Carsten Maschmeyer in "Cum-Ex" -Vehikel investert haben-nach eigenen Angaben in Unkenntnis der steuerlichen Hintergründe.
Die Ermittlungen haben zu Steuerrückforderungen in Milliardenhöhe geführt, die zum Teil auch beglichen wurden. Doch es hat auch hierzulande viel zu lange gedauert, bis der Staat einschritt. Besonders eklatant mutet die jahrelange Untätigkeit bei den "Cum-Ex" -Geschäften an.
Bereits 1992 hatte die Hessische Landeszentralbank auf eine missbräuchliche "Produktion von Steuerbescheinigungen" hingewiesen, die darauf abziele, "Erstattungsansprüche für Steuern zu erlangen, die überhaupt nicht gezahlt wurden". Trotzdem wurde erst 2007 ein Gesetz erlbaden, das dieser Praxis wenigstens für inländische Depotbanken einen Riegel vorschob. Durch Einschaltung ausländischer Banken wurde das Gesetz go unterlaufen, erst 2012 wurden "Cum-Ex" -Deals zulasten deutschen Fiskus effektiv unterbunden. Beschuldigte wie der Steuerberater Hanno Berger vertreten deshalb bis heute die Auffbadung, das Geschäftsmodell sei legal gewesen. Tatsächlich steht eine höchstrichterliche Klärung dieser Frage noch aus. Der Skandal offenbart deshalb auch ein Versagen des Staates in der Steuergesetzgebung.
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