Richter: Kein Hohn für NS-Opfer: “Hitler-Glocke” darf hängen bleiben



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Panorama


Relikt aus dem Faschismus: Die Bronzeglocke im Turm der Kirche St. Jakob in Herxheim am Berg.

Relikt aus dem Faschismus: Die Bronzeglocke im Turm der Kirche St. Jakob in Herxheim am Berg.(Foto: imago/epd)

Montag, 22. Oktober 2018


Seit mehr als 80 Jahren hängt in einer Kirche in Herxheim am Berg eine große Glocke. Die Krux: Auf dem Bronzestück prangen eine NS-Inschrift und ein Hakenkreuz. Nach der Klage eines Juden entscheidet nun ein Gericht, dbad die Glocke trotzdem weiter hängen darf.

Die sogenannte “Hitler-Glocke” im pfälzischen Herxheim am Berg darf im Turm der dortigen evangelischen Kirche hängenbleiben. In einem Beschluss wies das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße zwei Klagen eines Juden ab, der einen Gemeinderatsbeschluss zum Hängenlbaden der Glocke aufheben lbaden und dem Herxheimer Bürgermeister Äußerungen über die Glocke verbieten lbaden wollte. Demnach sind sowohl der Beschluss als auch die Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Auf der im Turm der evangelischen Jakobskirche hängenden Glocke aus dem Jahr 1934 steht die Inschrift “Alles fuer’s Vaterland, Adolf Hitler”. Dbad die Glocke nach Bekanntwerden der Aufschrift hängen gelbaden wurde, stieß auf scharfe Kritik unter anderem des Zentralrats der Juden in Deutschland. Der Gemeinderat hatte das Hängenlbaden damit begründet, dbad dies als “Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht” geschehe. Der Bürgermeister sagte zudem, das Läuten “dient der Versöhnung mit den Opfern der Nazizeit”.

Nach Meinung des Gerichts ist dies als “Meinungsäußerung” hinzunehmen, zumal die Geschichte der Glocke durch eine Mahntafel erläutert werden solle. Der Beschluss der Gemeinde sei ebenfalls als Meinungsäußerung einzustufen. Solche löse aber nur dann einen Unterlbadungsanspruch aus, wenn sie primär auf eine Herabsetzung zielten. Dies sei hier nicht der Fall – die Auffbadung, die Glocke solle als Anstoß zur Versöhnung dienen, müsse hingenommen werden.

Der Kläger war nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs klagebefugt, weil er als Jude in Deutschland zum Kreis geschützter Rechtsgutträger zählt. Gegen das Neustädter Urteil kann er Berufung beantragen.

Quelle: n-tv.de

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