Stadt Stuttgart informiert über Diesel-Fahrverbote | Stuttgart | SWR Aktuell Baden-Württemberg | SWR Aktuell



[ad_1]

Es ist nicht mehr lange bis zum Start der angekündigten Diesel-Fahrverbote zum Jahresbeginn 2019. Die vielen Fragen von Autobesitzern soll jetzt ein neues Info-Team der Stadt beantworten.

Ein Team städtischer Mitarbeiter hat am Montag Büros im Stuttgarter Ordnungsamt in der Jägerstraße bezogen. Von dort aus sollen sie sich um die Fragen der Bürger zum anstehenden Fahrverbot für Diesel der Euronorm 4 oder schlechter kümmern. Fragezeichen gibt es noch viele: Ab wann gilt die Regelung für Anwohner? Gibt es Ausnahmen? Wie kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Viele der Fragen will die Stadtverwaltung aber bereits mit einem Fragen-Antwort-Katalog beantworten. Darin nennt sie auch noch einmal die wichtigsten Fakten: Das Fahrverbot gilt für alle Diesel der Euronorm 4 und schlechter und tritt ab 1. Januar 2019 in Kraft. Anwohner – also Bürger mit Erst- oder Zweitwohnsitz in der Landeshauptstadt – haben bis zum 1. April 2019 Zeit. Das Verbot gilt ganzjährig im Gebiet der Umweltzone in Stuttgart.

Durchblick im Ausnahmeregelungen-Dschungel bewahren

Nach Angaben der Stadt soll es zahlreiche Ausnahmen vom Verbot geben. Dabei müssen Fahrzeuge unterschieden werden, die eine Ausnahmegenehmigung beantragen müssen und solche, die grundsätzlich von Fahrverboten befreit sind.

Grundsätzlich ausgenommen sind demnach zum Beispiel der Lieferverkehr – dazu zählen teilweise auch Handwerker, Polizei und Feuerwehr sowie Rettungskräfte. Außerdem von den Fahrverboten befreit sind unter anderem Oldtimer mit H-Kennzeichen, Probefahrten mit rotem Kennezeichen, Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen, Taxen, Mietautos, Carsharing-Fahrzeuge und bestimmte schwerbehinderte Menschen.

Pendler können hoffen

Für weitere Fahrzeuge können im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen beim Ordnungsamt beantragt werden. Diese müssen als Mindestanforderung über eine grüne Plakette verfügen, vor Januar 2019 zugelbaden worden sein und der Halter darf keine Alternative haben. Zu dieser Fahrzeuggruppe gehören unter anderem Reisebusse, Wohnmobile, Sozial- und Pflegedienste und Linienbusse. Pendler, die nicht auf den Nahverkehr ausweichen können, dürfen ebenso auf eine Ausnahmegenehmigung hoffen.

Die jeweiligen Anträge können erst nach dem Inkrafttreten des Luftreinhalteplans gestellt werden – das soll laut Stadt noch dieses Jahr der Fall sein. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt beim Ordnungsamt der Stadt Stuttgart. Wie lange das dauert, kann die Verwaltung nicht sagen. Auch die Kostenfrage müsse noch im Gemeinderat geklärt werden.

Verstoß kostet knapp 110 Euro

Bereits bekannt ist, dbad bei einem Verstoß gegen das Fahrverbot 80 Euro fällig werden, plus weitere knapp 30 Euro Gebühren und Auslagen. Diese Strafe müssten auch Touristen zahlen, wenn sie mit ihrem alten Diesel in die Stadt fahren. Für sie wird es laut Stadt keine Ausnahmeregelungen geben.

[ad_2]
Source link