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Straßburg (dpa) – Nach den Roaming-Gebühren schiebt die Europäische Union nun auch hohen Preisen für Telefonate ins EU-Ausland einen Riegel vor. Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch mit großer Mehrheit für entsprechende neue Regeln.
Demnach sollen Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat pro Minute nur noch maximal 19 Cent kosten dürfen – egal ob vom Handy oder vom Festnetztelefon aus. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens sechs Cent gedeckelt.
Nun muss noch der Rat der Mitgliedstaaten grünes Licht geben, was als Formsache gilt. Dann können die neuen Preisobergrenzen im Mai 2019 in Kraft treten. Eine Grundsatzeinigung über die Neuerungen war bereits im Juni erzielt worden.
«Es war höchste Zeit, die teilweise unverschämten Preise für Auslandstelefonate in die EU zu deckeln», erklärte Constanze Krehl, telekommunikationspolitische Sprecherin der Europa-SPD. «Bei deutschen Anbietern zahlt man bisher teilweise das Zehnfache.»
Laut Daten des Europäischen Verbraucherverbands fielen in Deutschland zuletzt bis zu 1,99 Euro Gebühren pro Minute für Auslandsgespräche per Handy an. Im Gegensatz dazu waren die sogenannten Roaming-Gebühren für Anrufe aus fremden Netzen im EU-Ausland bereits im Sommer 2017 abgeschafft worden.
Das hat laut einer Forsa-Studie vom Frühjahr 2018 auch für Verwirrung gesorgt: Gut die Hälfte aller Befragten (52 Prozent), die in den vorangegangen zwölf Monaten ins EU-Ausland telefoniert hatten, glaubten demnach, dbad die Abschaffung der Roaming-Gebühren auch für Anrufe von Deutschland aus in andere EU-Länder gilt.
Auch Bundesverbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) tappte jüngst noch in die Kostenfalle. Ihr Freund, ein Basketballtrainer, lebt seit ein paar Monaten in Amsterdam, daher telefoniert sie viel in die Niederlande und bekam plötzlich Rechnungen von mehreren hundert Euro.
Dbad nun auch solche Auslandstelefonate nicht mehr viel kosten dürfen, stößt bei Verbraucherschützern auf Zustimmung. «Dank der neuen Regelung werden Verbraucher ab Mai 2019 in den meisten Fällen für ihre Anrufe ins EU-Ausland erhebliche Kosten einsparen», erklärte ein Sprecher des Europäischen Verbraucherverbands.
Auch die Bundeszentrale Verbraucherverband begrüßt die Preisdeckelung. Allerdings blieben in Deutschland noch viele Probleme bestehen. So seien die Mindestvertragslaufzeiten für Telefonverträge zu lang. Sie müssten auf sechs Monate gesenkt werden. Außerdem hätten Verbraucher in Deutschland zu wenig Möglichkeiten, sich etwa gegen zu langsame Internetverbindungen zu wehren.
Das neue Gesetzespaket sieht neben der Kostendeckelung auch eine Art umgekehrten Notruf vor. Bei gefährlichen Großlagen wie Terroranschlägen und Naturkatastrophen sollen Handynutzer per SMS oder App gewarnt werden können. Ein solches System müssten die EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten nach der offiziellen Verabschiedung der EU-Regeln auf die Beine stellen.
«Es ist ein Riesenfortschritt, dbad jetzt Standortinformationen über den Nutzer oder die Nutzerin der Notrufnummer durch den Anbieter an Notdienste weitergegeben werden können, natürlich im Einklang mit Datenschutzvorschriften», erklärte Arndt Kohn (SPD), Mitglied des Verbraucherschutzausschusses im EU-Parlament.
Weitere Neuerungen: Telefon- oder Handyverträge sollen künftig einen leicht verständlichen Überblick über die Konditionen bieten. Daneben müssen Informationen über mögliche Kostenrückerstattungen enthalten sein – etwa wenn Verbrauchern bei einem Anbieterwechsel noch ungenutztes Prepaid-Guthaben bleibt.
Mit den neuen Regeln sollen zudem Anreize zum Aufbau eines schnelleren Internets geschaffen werden. Zum Beispiel sollen sich Telekommunikationsunternehmen zusammentun dürfen, um in abgelegenen Gegenden den Breitbandausbau voranzutreiben.
Auch sieht das Paket vor, dbad bis 2020 Frequenzen für das Mobilfunknetz der fünften Generation (5G) verfügbar sein sollen. Die EU-Länder sollten die entsprechenden Spektren für 20 Jahre an Telekommunikationsunternehmen vergeben. Diese Perspektive soll den Firmen höhere Sicherheit für Investitionen gewährleisten.
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