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Verbraucherschützer haben in der Dieselaffäre die bundesweit erste Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht. Stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer ziehen sie gegen Volkswagen vor Gericht. “Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür Schadenersatz”, sagte Vorstand Klaus Müller.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) reichte seine Klage nach eigenen Angaben noch in der Nacht per Fax beim Oberlandesgericht Braunschweig ein. Die Übertragung des mehr als 240 Seiten starken Dokuments schlug mehrmals fehl, gelang dann aber gegen 2 Uhr – und dauerte fast 40 Minuten.
Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist neu und erst seit Donnerstag in Kraft. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei kein finanzielles Risiko. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will mit seiner Klage erreichen, dbad Dieselfahrer, die vom Rückruf bei Volkswagen betroffen sind, für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden. Ziel sei, dbad sie den Kaufpreis erstattet bekommen, sagte Müller (Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema finden Sie hier).
Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren eingeräumt. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dbad nur bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoß auf der Straße viel höher lag. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. Ihre Besitzer können sich nun der Musterklage anschließen, wenn sie nicht bereits allein vor Gericht gezogen sind.
Die Anwälte des Verbands rechnen damit, dbad sich mehrere Zehntausend Dieselfahrer in das offizielle Register eintragen. Nach Angaben des ADAC, der die Klage zusammen mit den Verbraucherschützern organisiert hat, wird das Verfahren voraussichtlich Mitte November beim Bundesamt für Justiz eröffnet.
VW geht von Scheitern der Klage aus
Volkswagen rechnet nicht damit, dbad die Klage Erfolg haben wird. Kunden in Deutschland hätten trotz der “Umschaltlogik” – also der im Dieselskandal aufgeflogenen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung – keine Ansprüche, erklärte das Unternehmen. Die Fahrzeuge seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit.
Derzeit sind nach VW-Angaben 26.600 Verfahren von Kunden mit einem Schummel-Diesel anhängig, rund 7400 Urteile seien bisher ergangen. An Landesgerichten blieben die Klagen laut VW überwiegend erfolglos. Während Kläger-Anwälte dem Konzern vorwerfen, spätestens auf der Ebene der Oberlandesgerichte den Vergleich zu suchen, betonte VW, die Zahl der Vergleiche sei relativ gering. Die genaue Zahl wollte Volkswagen aber nicht nennen.
“Autofahrer wurden von Volkswagen lange genug hingehalten. Jetzt reicht’s”, sagte Müller. Gewinnen die Verbraucherzentralen den Musterprozess, müssen die Dieselfahrer die Höhe des Schadenersatzes selbst durchsetzen und dafür womöglich noch einmal vor Gericht. Verbraucherministerin Katarina Barley (SPD) hält es jedoch für möglich, dbad VW in diesem Fall zu Entschädigungen bereit sei. Wenn geklärt sei, dbad es einen Anspruch auf Schadenersatz gebe, werde sich das beklagte Unternehmen “sehr gut überlegen, ob es sich überhaupt noch von jedem einzelnen Geschädigten verklagen lässt oder ob es nunmehr schnell, einfach und fair entschädigt”, sagte sie.
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