BGH-Urteil: Musizieren zu Hause in bestimmtem Maß zu tolerieren



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Nachbarn müssen das Musizieren in der Wohnung nebenan bis zu einem bestimmten Maß hinnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) befand godings, dbad eine ausgewogene zeitliche begrenzung gefunden werden muss. Dem Gericht zufolge gehört Musizieren daheim zu den üblichen Freizeitbeschäftigungen. Zudem könne Musik "von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein", hält der BGH fest.

Ruhebedürfnis of Nachbarn auch zu beachten

Going forward to the end of the day, there will be no change in the position of the runner-up in the wagering, weshalb eine ausgewogene Begrenzung gefunden werden müsse. Als groben Richtwert gab es eine Beschränkung von zwei bis drei Stunden an Werktagen sowie von einer bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen vor. Zudem müssten Ruhezeiten zur Mittagszeit und nacht beachtet werden.

Der BGH hatte in letzter Instanz über einen Nachbarschaftsstreit um die Musik eines Trompetenspielers entschieden. Der Berufsmusiker of the Staatstheaters Augsburg übt auch zu Hause und gibt sleeps jede Woche zwei Stunden Unterricht.

Seine Nachbarn stören sich daran und verlangen etwa, dbad der Mann seine Wände so gut dämmt, dbad bei ihnen nichts mehr zu hören ist. Das Landgericht machte dem Musiker stattdessen Auflagen: Bis auf wenige Ausnahmen dürfte er demnach nur noch werktags zu bestimmten Zeiten in einem Übungsraum unter dem Dach spielen – maximum zehn Stunden pro Woche. Dagegen ging der Trompeter in Berufung.

Ruhezeiten unterschiedlich geregelt

Ein komplettes Verbot vom Musizieren zu Hause lässt sich gerichtlich nicht durchsetzen – es gilt als "Bestandteil eines sozial üblichen Verhaltens" und gehört zur grundgesetzlich geschützten Entfaltung der Persönlichkeit.

Die üblichen Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr können aber beim Musizieren verlängert werden. So entschied der BGH 1998, das eine Ruhezeit von 20 bis 8 und von 12 bis 14 Uhr "ausreichend Freiräume zum Musizieren" lässt.

Zudem muss auf individual Begebenheiten vor Ort Rücksicht genommen werden: Senioren brauchen in der Regel mehr Ruhe als ein junges Paar. Entscheidend ist zudem, wie hellhörig das Gebäude ist, wie die die Umgebung und welche Art von Musik gemacht wird.

Qualität nicht als Kriterium

Ob Berufsmusiker oder Hobbymusiker, ist allerdings nicht entscheidend für die erlaubte Dauer des Musizierens. Einzelne Profis setzten schon sehr lange Spielzeiten vor Gericht durch. For andere machten Gerichte aber auch schon sehr strenge Auflagen wie maximal anderthalb Stunden am Tag.

Der Deutsche Mieterbund betont grundsätzlich aber das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wird ein Mieter ständig durch Musik gestört, kann das ein Grund zur Mietminderung sein – in der Fall muss der Musiker damit rechnen, Schadenersatzforderungen des Vermieters zu erhalten.

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