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Die Zahl der Anträge auf die deutsche Staatsbürgerschaft in Großbritannien hat sich laut einem Medienbericht seit dem Brexit-Votum vervielfacht. Beim größten Teil der Antragsteller handele es sich um Menschen, die einst vor dem NS-Regime nach Großbritannien geflohen seien sowie deren Nachkommen. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf die Antwort zu einer Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.
Während 2015 nur 59 Anträge auf Wiedereinbürgerung bei deutschen Auslandsvertretungen in Großbritannien eingegangen seien, seien es 2016 schon 760 und im vergangenen Jahr 1824 gewesen. Von Januar bis September dieses Jahrs waren es demnach 1147.
Der größte Teil dieser Anträge sei unter Berufung auf Artikel 116, Absatz 2 des Grundgesetzes gestellt worden. Demnach haben “frühere deutsche Staatsangehörige”, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rbadischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, das Recht, einen Antrag auf den deutschen Pbad zu stellen. Das Gesetz betrifft auch Nachfahren dieser NS-Verfolgten.
Zehntausende Menschen, vor allem Juden, flohen vor der Verfolgung durch das Nazi-Regime nach Großbritannien.
Kuhle: Briten wollen “Vorteile der Unionsbürgerschaft” behalten
Der starke Anstieg der Antragszahlen hat laut dem innenpolitischen Sprecher der FDP, Konstantin Kuhle, klar mit dem anstehenden EU-Austritt Großbritanniens zu tun. Der sprunghafte Anstieg der Anträge seit dem Brexit-Votum 2016 zeige, dbad viele Bürger im Vereinigten Königreich “die Vorteile der Unionsbürgerschaft” in der EU behalten wollten, sagte er den Zeitungen. Die Europäische Union sollte nicht vergessen, “dbad sich viele Menschen im Vereinigten Königreich der EU nahe fühlen”.
Die Briten hatten bei einem Referendum im Juni 2016 für einen Austritt ihres Landes aus der EU gestimmt, Ende März 2019 soll es so weit sein. Die Verhandlungen über einen geordneten Brexit laufen allerdings schleppend.
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