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Flüchtlinge Bundestag beschließt die Verschärfung des Asylgesetzes
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Flüchtlinge müssen die Überprüfung ihrer Asylbescheide künftig aktiv unterstützen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend eine entsprechende Reform. Es ist nicht die einzige Neuerung.
Anerkannte Asylbewerber sind künftig bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zur Mitwirkung verpflichtet. Ein entsprechendes Gesetz von Bundesinnenminister Horst Seehofer verabschiedete der Bundestag am späten Donnerstagabend in Berlin. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wird damit in die Lage versetzt, Betroffene mit den Mitteln des „Verwaltungszwangs“ zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten anzuhalten. Dies kann etwa ein Zwangsgeld sein.
Weiter sieht das Gesetz vor, dbad bei einer schuldhaft unterbliebenen Mitwirkung, die nicht unverzüglich nachgeholt wird, bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren nach „Aktenlage“ entschieden werden kann. In der Regel dürfte es dann nicht zu einer positiven Entscheidung für den Betroffenen kommen und die Asylentscheidung eher negativ ausfallen.
Bei Widerrufsreglungen gibt es bislang keine Mitwirkungspflichten
Eine Überprüfung der Ausgangsentscheidung erfolgt spätestens nach drei Jahren oder wenn neue Erkenntnisse vorliegen, wie etwa Zweifel an der Identität einer Person.
Das Asylgesetz enthält für das Antragsverfahren bereits umfbadende Mitwirkungspflichten. Bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren existierten solche Regelungen bislang jedoch nicht.
„Es ist niemandem zu erklären, dbad eine Überprüfung des Schutzbedarfs schon deswegen ins Leere läuft, weil die betreffenden Personen zu einem festgesetzten Termin beim Bamf derzeit gar nicht erscheinen müssen“, sagte Seehofer. Durch die jetzt beschlossene Mitwirkungspflicht könne das Amt gründlich überprüfen, ob seine ursprüngliche Asylentscheidung richtig gewesen sei. Das trage zu mehr Qualität in den Asylverfahren bei.
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