München: Mann zahlt 60 Euro, weil er seine Freundin bis zum Gleis bringt



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Ein Freund, der seine Freundin verabschieden will – und dafür 60 Euro blecht und viele weitere Geschichten. Der MVV sorgte jüngst wieder für viel Unverständnis. Jetzt schaltet sich OB Reiter ein.

Update, 13. November: OB Reiter will Bahnsteigkarte abschaffen

Nach jüngsten Medienberichten, wonach ein Münchner 60 Euro Strafe zahlen musste, weil er seine Freundin auf den Bahnsteig begleitete (siehe Absatz weiter unten), ohne dafür eine Bahnsteigkarte gelöst zu haben, will Oberbürgermeister Dieter Reiter sich für die Abschaffung der Bahnsteigkarte einsetzen.

Dazu Oberbürgermeister Dieter Reiter:

 „Mich erreichen immer wieder Briefe von Kundinnen und Kunden, die ihr Unverständnis über die Regelung der Bahnsteigkarte ausdrücken. Ich halte diese Regelung für einen Anachronismus, der überdacht werden muss. Wer nur auf den Bahnsteig möchte, um Freunde oder Angehörige zu verabschieden, sollte dafür auch keine Gebühr entrichten müssen. 

Deshalb werde ich mich für eine Abschaffung der Bahnsteigkarte einsetzen und bin sicher, dbad es möglich ist, eine kundenfreundliche Lösung zu finden. Gerade in einer Zeit, in der wir den Öffentlichen Personennahverkehr attraktiver machen wollen, müssen auch antiquierte Denkmuster überdacht werden und die Dienstleistung im Sinne der Kundinnen und Kunden in den Vordergrund gestellt werden.“

Die MVV-Bahnsteigkarte ist bayernweit einzigartig. Deutschlandweit hält nur noch der Hamburger Verkehrsverbund ebenfalls an dem Relikt fest. Auch dort wird über eine Abschaffung diskutiert.

Ursprünglicher Artikel von Sonntag, 11. November:

Fahrgäste kritisieren oft, wie sie von Kontrolleuren behandelt werden – „menschenverachtend“, klagte eine 69-Jährige, über die wir berichteten. Sie stempelte zu spät und musste Strafe zahlen – die Leser-Resonanz war riesig. Viele haben sich bei uns gemeldet und ihre Erlebnisse mit Kontrolleuren geschildert. Die tz hat drei ganz unterschiedliche Fälle aufgegriffen:

Keine Gnade für Lukas (12) bei der DB 

Es war Lukas’ erste große Fahrt allein nach München. „Er hat mich besucht“, sagt seine Oma Christl Dittmann. Doch statt stolz und freudestrahlend sei der Zwölfjährige völlig aufgelöst bei ihr angekommen…

Lukas wollte seine Oma Christl besuchen – aufgelöst kam er bei ihr an.

Lukas wohnt am Bodensee. „Er hat den Flixbus zur Hackerbrücke genommen und ist dort in die S-Bahn eingestiegen“, sagt die Oma. Seine Eltern hätten dem Buben eine Streifenkarte mitgegeben. „Er hat an der Hackerbrücke vorschriftsmäßig einen Streifen gestempelt.“ Bei Hohenschäftlarn sei er kontrolliert worden, sagt die Oma. „Er ist schwarz gefahren, weil die Fahrkarte veraltet war. Der Kontrolleur hat nicht mit sich reden lbaden, hat Lukas mir erzählt. Er hat die Welt nicht mehr verstanden.“ Sie habe die 60 Euro Strafe natürlich übernommen, „aber ich verstehe nicht, warum der Kontrolleur keine Kulanz gezeigt hat.“ 

Lukas‘ Oma Christl hat die Strafe von 60 Euro für ihren Enkel übernommen.

Eine Bahn-Sprecherin erklärt, dbad Streifenkarten nach einer Preisänderung längstens drei Monate gültig seien. „Diese Information finde man auf der Rückseite der Streifenkarte.“ Wann die jüngste Preisänderung war – vor allem für Nicht-Münchner kaum nachzuvollziehen, kritisiert Dittmann. Sie hat bei der Bahn Einspruch eingelegt. Der Fall werde geprüft, sagt die Sprecherin der tz.

MVV: 60 Euro für Begleitung wegen fehlender Bahnsteigkarte

Maximilian Jacob hat den Münchner Gründerpreis gewonnen. Doch zum Feiern war ihm nicht mehr zu Mute. Der 25-Jährige war mit seiner Freundin abends noch in einem Café an der Münchner Freiheit. „Gegen 22.30 Uhr habe ich sie zur U-Bahn gebracht.“ Auf dem Bahnsteig wurden sie kontrolliert. „Ich habe dem Kontrolleur geschildert, dbad ich keine Fahrkarte habe, weil ich meine Freundin nur zur Bahn bringen wollte – wie es sich nach 22 Uhr auch gehört.“ Ohne Erfolg: Jacob muss 60 Euro zahlen, weil er keine Bahnsteigkarte für 40 Cent gekauft hatte. So sehen es die Regeln vor: „Die U-Bahnsteige zählen zum fahrscheinpflichtigen Bereich. Letzterer ist in allen 100 U-Bahnhöfen klar gekennzeichnet“, sagt ein MVG-Sprecher. Von dieser Regel könne keine Ausnahme gemacht werden.

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„Warum sich jemand auf dem Bahnsteig aufhält, können wir nicht beurteilen.“ In kaum einer anderen deutschen Stadt gibt es Bahnsteigkarten – München hält aber daran fest. Denn so könne man Schwarzfahrer noch besser erwischen: Ohne Bahnsteigkarte wären in den U-Bahnhöfen gar keine Kontrollen mehr möglich – weder Sperrenkontrollen an den Ausgängen noch Stichproben am Bahnsteig.

„Wie eine Verbrecherin“

Seit einer S-Bahn-Fahrt im Oktober ist Stephanie W.s Vertrauen in die Bahn erschüttert. Die 56-Jährige stieg gegen 16 Uhr in Freising mit ihrem Rad in die S1, um nach Pasing zu fahren. Das Abteil sei so gut wie leer gewesen. Ein Kontrolleur kam. „Ich habe ihm meine Isar Card und meine Fahrradkarte gezeigt. Er war extrem unhöflich, machte einen bedrohlichen und alkoholisierten Eindruck. Er hat mich behandelt wie eine Verbrecherin.“

Dbad sie Strafe zahlen musste, weil man in der Stoßzeit kein Radl mitnehmen darf: Das akzeptiert W. Mit dem Ton des Kontrolleurs ist sie aber nicht einverstanden. Sie sei nach dem Vorfall in Unterschleißheim ausgestiegen. „Ich bin eine Station geradelt, um mich abzureagieren.“ Auf dem Bahnsteig Oberschleißheim sei sie auf denselben Kontrolleur getroffen. „Er hat auf dem Bahnsteig Bier getrunken!“ Ob der Mann noch im Dienst war, könne sie nicht sagen. Ein Bahn-Sprecher sagt, dbad das Fahrradmitnahme-Verbot zu Hauptverkehrszeiten Sinn mache. Was den Kontrolleur angehe, habe dieser „betont, grundsätzlich keinen Alkohol zu trinken, schon gar nicht in der Dienstzeit“.

Daniela Schmitt

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