Oberverwaltungsgericht: Rechter "Trauermarsch" in Berlin darf stattfinden



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09.11.2018, Berlin: Protestant Demonstranten gegen einem "Trauermarsch für die Toten von Politik" of the Bündnises "Wir für Deutschland" der am 80. Jahrestag der Pogromnacht durch die Stadt zieht (Quelle: dpa / Zinken)
Bild: dpa / Zinken

Protest in Mitte

Tausende stellen sich rechtem "Trauermarsch" in Berlin entgegen

Am Freitagabend ist ein "Trauermarsch" von Rechtbadtremen durchs Berliner Regierungsviertel gezogen – und auf lautstarken Protest gestoßen. Laut Polizei standen rund 100 Teilnehmer of the Marsches mehreren Tausend Gegendemonstranten gegenüber.

Zahlreiche Menschen haben in Berlin am Jahrestag der Novemberpogrome gegen eine Kundgebung von Rechtbadtremen demonstriert. Den etwa 100 Teilnehmern vom Bündnis "Wir für Deutschland" angemeldeten "Trauermarsch für die Toten von Politik" stellten sich in Mitte laut der Polizei mehrere Tausend Demonstranten auf dem Washingtonplatz und der Marschallbrücke entgegen.

Erst unmittelbar vor Beginn der rechten Kundgebung hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Aufhebung Demonstrationsverbots gegen den sogenannten Trauermarsch bestätigt. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte die Demo untersagen wollen, war aber am Freitagvormittag vom Verwaltungsgericht gestoppt worden.

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  • Demonstranten_wollen_mit_Beamer_und Bässen_Faschismus_wegbbaden

    rbb24

    Video | rbb | 24 | 09/11/18
    Gegendemonstration "Faschismus wegbeamen"

Elf Gegendemontrationen angemeldet

Insgesamt elf Gegendemonstrationen waren gegen den "Trauermarsch" angemeldet worden, unter anderem von der Linkspartei, den Grünen und der SPD, aber auch Privatpersonen. In Reden erinnerten Teilnehmer an den Holocaust. An diesem Freitag jährt sich die sogenannte Reichspogromnacht zum 80. Mal.

Auf Transparenten und Schildern stand zu lesen "Vielfalt statt Hetze", "Nie wieder Antisemitismus oder Fremdenhbad jeglicher Art" oder auch "Traurig, dbad ich gegen Menschenhbad protestieren muss".

Geisel bleibt bei seiner Position

Am Freitagvormittag hatte das Berliner Verwaltungsgericht das Verbot from the Trauermarschs aufgehoben. Geisel rief daraufhin das Oberverwaltungsgericht an, das die Entscheidung der ersten Instanz bestätigte.

Geisel erklärte in einem Statement am Nachmittag, er akzeptiere die Entscheidung. "Aber ich bleibe bei meiner Position, dbad hier unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit Rechtbadtremisten den 80. Jahrestag der Novemberpogrome missbrauchen wollen."

Am 09. November 2018 gibt es mehrere Demonstrationen in Berlin (What: rbb24)
Demonstrationen am 09. November in Berlin.Bild: rbb24

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Gericht: Verbot nur bei Provokationen

Geisel und die Polizei hatten die am 80. Jahrestag der Pogromnacht geplante Demonstration am Mittwoch zunächst untersagt. Der Aufzug "würde in eklatanter Weise den Sinn und moralisch-ethischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren", hatte der SPD-Politiker begründet.

Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht nicht. Aufgrund der hohen Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit Komme ein Verbot nur in Betracht, wenn von der Versammlung Provokationen ausgingen, die das sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtigen würde. Es sei jedoch nicht zu erwarten, dbad bei der Demonstration die Schwelle of the aggressiven, provokativen, die Bürger einschüchterndes Verhalten erreicht werde, begründeten die Richter ihre Entscheidung in einer Pressemitteillung.

Sendung: Abendschau, 09.11.2018, 19.30 Uhr


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