Österreich folgt Ungarn: Rückzug aus UNO-Migrationspakt



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Das rechtlich nicht bindende Abkommen soll Grundsätze für den Umgang mit Flüchtlingen und Migranten festlegen und am 10. und 11. Dezember bei einer UNO-Konferenz in Marrakesch in Marokko angenommen werden. Österreich wird das Dokument wegen erheblicher inhaltlicher Bedenken aber nicht unterzeichnen und auch keinen offiziellen Vertreter nach Marrakesch entsenden, erklärten Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) im Vorfeld der heutigen Ministerratssitzung.

„Es ist uns wichtig, keine Völkerrechtsgewohnheitsbindung für Österreich einzugehen, und daher haben wir uns entschieden, dbad wir dem Pakt nicht beitreten“, sagte Kurz im Vorfeld des Ministerrats. „Manche Inhalte sprechen diametral gegen unsere Position, auch im Regierungsprogramm“, sagte Strache. Es gehe darum, Österreichs Eigenstaatlichkeit zu schützen. Vor Österreich hatten bereits Ungarn, die USA und Australien dem Migrationspakt eine Absage erteilt.

Regierung gegen „Menschenrecht auf Migration“

Neben einigen positiven Punkten gebe es etliche negative Aspekte, die in der politischen Bewertung durch die Bundesregierung schließlich zur inhaltlichen Ablehnung des Abkommens geführt hätten – auch wenn man einem Entwurf auf technischer Beamtenebene zugestimmt habe. Kurz nannte etwa Vorschläge, die die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden bei Abschiebungen einschränken könnten oder auch Ideen, die zu einer Vermischung von „legaler und illegaler Migration“, von Arbeitsmigration und Asyl führen könnten. „Das lehnen wir ab.“ Es brauche eine klare Trennung zwischen Arbeitsmigration und Suche nach Schutz auf der anderen Seite.

„Migration ist und darf auch kein Menschenrecht werden“, sagte Strache. „Es kann daher nicht sein, dbad zwischen den legalen und illegalen Migrationsströmen nicht mehr unterschieden wird. Das ist inhaltlich durchaus aus dem Vertrag heraus interpretierbar. Es kann nicht sein, dbad jemand aufgrund von Klima oder Armut ein Migrationsrecht erhält. Da hätten wir eine Entwicklung in dieser Welt, die man sich realpolitisch gar nicht vorstellen kann.“

Stimmenthaltung bei UNO-Vollversammlung

Österreich wird laut dem Beschluss der Regierung dem dem Migrationspakt daher nicht beitreten, sich in der UNO-Generalversammlung im September 2019 der Stimme enthalten und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgeben und registrieren lbaden, in der die Position der Bundesregierung deutlich dargelegt wird.

Dbad Österreichs internationaler Ruf unter dem Ausstieg leiden wird, erwartet Kurz nicht. Es komme auf UNO-Ebene immer wieder vor, dbad Länder gewisse Initiativen unterstützen und andere nicht. „Es gibt ganz viele Themen auf internationaler Ebene, wo einzelne Staaten nicht dabei sind und andere Staaten dabei sind. Das ist nichts Außergewöhnliches. Ich halte es für einen ehrlichen Weg, wenn man eine Selbstverpflichtung, die man ohnehin nicht erfüllen kann oder erfüllen will, nicht unterschreibt“, so Kurz.

Papier betont Souveränität der Staaten

Die 193 UNO-Mitgliedstaaten hatten sich im September 2016 darauf geeinigt, den Migrationspakt zu schließen. Das 34 Seiten lange Dokument soll helfen, Flüchtlingsbewegungen besser zu organisieren und Rechte der Betroffenen zu stärken. Betont wird in dem Papier auch, dbad die Souveränität der Nationalstaaten und ihr Recht auf eine selbstständige Gestaltung ihrer Migrationspolitik durch den Pakt nicht angetastet werden soll und keine völkerrechtliche Bindung bestehe.

Bei der Einigung auf einen Entwurf im Juli war Österreich auf technischer Ebene noch mit an Bord. In den vergangenen Wochen hatten vor allem FPÖ und rechte Plattformen gegen das Abkommen mobil gemacht. Auch in Deutschland war zuletzt der Druck von Rechts gegen den Pakt gestiegen. Allen voran die AfD kritisierte das Abkommen als „wahnsinniges Projekt“, blieb mit dieser Sicht im deutschen Bundestag aber allein.

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