Streit um Leiharbeit bei Ryanair | ZEIT ONLINE



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Dublin/Berlin (dpa) – Beim Billigflieger Ryanair gerät das Beschäftigungsmodell der Leiharbeit zunehmend ins Zwielicht.

Den zwischengeschalteten Verleihfirmen fehlten die notwendigen Lizenzen, hatte die Bundestagsfraktion der Linken nach einer entsprechenden Auskunft des Bundesarbeitsministeriums erklärt. Das Unternehmen wies den Vorwurf illegaler Leiharbeit zurück.

Allein 700 der rund 1000 in Deutschland tätigen Flugbegleiter haben nach Angaben des Abgeordneten Pascal Meiser Arbeitsverträge bei den beiden Unternehmen Crewlink Ireland Ltd. sowie Workforce International Contractors Ltd. mit Sitz in Dublin unterschrieben. Diese seien laut Regierung nicht von deutschen Behörden zur Arbeitnehmer-Überlbadung zugelbaden. Nach Recherchen des «Manager-Magazins» hat Crewlink die Genehmigung in der Vergangenheit für zwölf Monate besessen, Workforce hingegen nie. Für Ermittlungen wäre der Zoll zuständig.

Ryanair-Kommunikationschef Robin Kiely erklärte auf Anfrage in Dublin, die Vorhaltungen seien unwahr. Man beschäftigte in Deutschland keine illegalen Leiharbeiter. Die Dienstleister von Ryanair handelten gemäß EU-Recht. Anders als bei den Flugbegleitern will Ryanair den Einsatz ausgeliehener Piloten beenden. An den deutschen Basen sollten zum Jahresende nur noch direkt bei Ryanair angestellte Piloten arbeiten, hatte das Unternehmen mehrfach erklärt.

Die Gewerkschaft Verdi will die Vorwürfe bei den für Freitag (26. Oktober) geplanten Tarifverhandlungen mit Ryanair ansprechen. Verdi-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle verlangte mehr staatliche Kontrollen und die schnelle Einrichtung einer Arbeitnehmervertretung. «Es muss jetzt dringend ein Betriebsrat bei Ryanair installiert werden, um die notwendige Kontrolle zu gewährleisten», teilte sie mit. Die Beschäftigten müssten zudem schnellstens bei Ryanair direkt angestellt werden.

Die Gewerkschaften in Belgien haben derweil nach eigener Aussage eine Einigung mit der Airline im Streit um die Anwendung von Arbeitsgesetzen gefunden. Für die Beschäftigten im Land solle ab Ende Januar belgisches Recht gelten, berichtete die Nachrichtenagentur Belga unter Berufung auf die Gewerkschaft CNE. Der Beschluss solle sowohl für Piloten als auch für Kabinenpersonal gelten.

Ryanair sah sich zuletzt in einer Reihe europäischer Länder mit Problemen beim Arbeitsrecht konfrontiert. Gewerkschaften forderten unter anderem die Anwendung des jeweils nationalen Arbeitsrechts, nicht nur des irischen. Die EU-Kommission hatte Ryanair-Chef Michael O’Leary bereits aufgefordert, EU-Gesetze einzuhalten.

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