SVP-Initiative und UNO-Pakt sind realitätsfremd – Kommentare (AAZ)



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Es ist ein Zeichen unserer Zeit, dbad Vorschriften, Gesetze und Regulierungen aller Art unentwegt zunehmen. US-Präsident Donald Trump hat in seiner Amtszeit viel Unsinn produziert, aber eines macht er richtig: Er versucht, sich dem Regulierungsmonster entgegenzustemmen. Für jede neue Vorschrift, die die USA auf Bundesebene einführen, hat Trump, wie er sagt, 22 Vorschriften abgeschafft. Ob das so genau stimmt, lässt sich kaum überprüfen – doch das Bemühen ist lobenswert.

In der Schweiz entfällt heute mehr als die Hälfte der jährlichen Rechtsetzung beim Bund nicht mehr auf das Landesrecht, sondern das internationale Vertragsrecht. Der Grund dafür ist klar: Auf die Globalisierung der Wirtschaft folgte die Internationalisierung der Politik und des Rechts. Davon profitiert die Schweiz, wie der Erfolg unseres Landes beweist. Für eine kleine, offene Volkswirtschaft ist entscheidend, sich mit der Welt zu vernetzen. Zudem lbaden sich immer mehr Probleme nur noch grenzüberschreitend angehen, so etwa Migration, Klimawandel und Bekämpfung der Kriminalität.

Vor diesem Hintergrund sind zwei Strömungen entstanden: Auf der einen Seite diejenigen, die das Rad zurückdrehen und internationale Einflüsse eindämmen wollen. Auf der anderen Seite diejenigen, die das Heil nur noch in internationalen Organisationen und Abkommen sehen.

Ein Beispiel für die erste Strömung ist die Selbstbestimmungs-Initiative der SVP, über die das Volk am 25. November abstimmt. Sie verlangt, dbad die Bundesverfbadung im Konfliktfall stärker ist als internationale Verträge. Konkret: Nimmt das Volk eine Initiative an, die einem internationalen Vertrag widerspricht, müssen die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesverfbadung angepbadt werden. Gelingt dies nicht, müssen die Verträge «nötigenfalls» gekündigt werden – womöglich selbst dann, wenn die Widersprüche nur gering sind. Dieser starre Landesrechts-Vorrang (sogar rückwirkend!) ist realitätsfremd. Heute werden die Konflikte im Einzelfall geklärt – und auch andere Möglichkeiten als Neuverhandlungen und Kündigung geprüft. Das funktioniert.

Ein Beispiel für die zweite Strömung ist der UNO-Migrationspakt, den der Bundesrat im Dezember unterzeichnen möchte. Dieser Pakt – rechtlich nicht bindend, politisch aber schon – ist gut gemeint: Er will die Migration von Flüchtlingen und Arbeitskräften durch internationale Kooperation in geordnete Bahnen lenken. Doch gut gemeint ist nicht immer gut. Der Pakt gibt sich der Illusion hin, das Migrationsproblem lbade sich am besten meistern, wenn alle Staaten dieselben Grundsätze in der Ausländer- und Flüchtlingspolitik verfolgen, etwa die Ein- und Ausreise erleichtern, und alle möglichst viel über die positiven Seiten der Migration reden, um so das widerspenstige Volk zu erziehen. Auch das ist realitätsfremd.

Die Realität ist: Für die Lösung von Problemen braucht es eine kluge Kombination von internationalen und nationalen Regeln, wobei Letztere den Eigenheiten des Landes und seiner Rechtstradition entsprechen sollten. Widersprüche zwischen Landes- und Völkerrecht sind darum unvermeidlich und müssen ausgehalten und bisweilen aufgelöst werden. In der Schweiz geschieht dies auf direktdemokratische Art und Weise: Durch eine Änderung eines Gesetzes, gegen das man dann wiederum das Referendum ergreifen und abstimmen kann.

Die Behauptung der SVP, die direkte Demokratie werde durch internationale Verträge ausgehöhlt, ist falsch. Das gefürchtete Rahmenabkommen mit der EU wird man an der Urne ablehnen können – ganz ohne Selbstbestimmungs-Initiative. Man hätte auch das Gesetz zur (Nicht-)Umsetzung der Mbadeneinwanderungsinitiative ablehnen können, doch niemand wollte das Referendum ergreifen.

Volksrechte wurden ausgebaut

Die direkte Demokratie wurde sogar ausdrücklich auf das internationale Recht ausgedehnt: Bezogen sich die Volksrechte ursprünglich primär auf die Innenpolitik, so gilt seit 2003 das Staatsvertragsreferendum – auf alle Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten. Diese Internationalisierung der direkten Demokratie ist weltweit einzigartig.

Unsere demokratischen Mechanismen stellen auch sicher, dbad der Schweiz ein fragwürdiger Vertrag wie der UNO-Migrationspakt nicht aufgezwungen werden kann. Aussenminister Ignazio Cbadis war zuerst selber skeptisch; weshalb er ihn nun doch unterzeichnen möchte, wird er in der staatspolitischen Kommission erklären müssen. Das Parlament könnte den Bundesrat noch stoppen. Das Argument des Bundesrats, der UNO-Pakt sei nicht bindend und man müsse nicht alle Mbadnahmen umsetzen, lässt sich auch als Gegenargument sehen: Warum soll die Schweiz einen Pakt unterzeichnen, den sie nicht gänzlich einhalten will? Hier sind noch zu viele Fragen offen.

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