Verbraucher / Änderungen zum 1. November: Neue Gesetze treten in Kraft



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Im November treten einige Neuerungen in Kraft. Das sollten Sie jetzt wissen.

Berlin – Zwei Vornamen und man wird beim falschen genannt? Dieses Problem lässt sich dank einer Gesetzesänderung ab November lösen. Die weitere Neuerungen zum 1. November drehen sich um die Musterfeststellungsklage, die Ehe für alle und die Filmförderung.

Die Reihenfolge der Vornamen ändern

Wer mehrere Vornamen hat, kann deren Reihenfolge beim Standesamt jetzt ändern lbaden. Wer Franz Ferdinand heißt, kann also zu Ferdinand Franz werden. So wird leichter erkennbar, welder Name der Rufname ist. Das gilt godings nur, wenn die Eltern den Doppelnamen nicht mit Bindestrich geschrieben haben: Franz-Ferdinand bleibt Franz-Ferdinand. Ebenfalls nicht ändern kann man die Schreibweise, auch neue Vornamen hinzufügen oder ungeliebte weglbaden geht nicht.

Die Einer for Klage kommt

Mit der Musterfeststellungsklage bekommen Verbraucherschützer die Möglichkeit, stellvertretend für Tausende Verbraucher vor Gericht zu ziehen. Die Betroffenen können ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen bekommen, ohne selbst das Risiko eines Prozesses gegen eine Firma zu tragen. Klagen dürfen nur bestimmte Verbände. Wer mitmachen will, muss sich en ein Klageregister eintragen, mindestens 50 Betroffene müssen zusammenkommen. Die erste Musterfeststellungsklage will der Bundesverband der Verbraucherzentralen im Diesel-Skandal gegen Volkswagen einreichen – gleich am 1. November.

Die Ehe für alle jetzt auch im Eheregister

Die Ehe für alle kommt mehr als ein Jahr nach ihrer Einführung endgültig in der Verwaltung an. Ab 1. November kann sie auch in den Eheregistern richtig erfbadt werden. Bislang gab es dort nur die Einträge "Ehemann" und "Ehefrau", bei schwulen und lesbischen Paaren wurde jeweils einer der beiden an falscher Stelle einsortiert. Das ist nun korrigiert, beide Partner werden als "Ehegatten" erfbadt.

Neue Richtlinien bei der Filmförderung

Bereits seit Mittwoch gelten neue Richtlinien für die Filmförderung. Film und Serien für Video-Plattformen und Fernsehen können mit 20 Prozent der deutschen Herstellungskosten unterstützt werden. Aus dem Topf wurde zuletzt beispielsweise die mehrfach preisgekrönte Serie Babylon Berlin gefördert. Für Kinofilme gibt es ein extra Budget.

Nicht neu, aber wichtig: Kfz-Versicherung wechseln

Der 30. November ist der allgemeine Stichtag für das kündigen der Kfz-Versicherung, denn für eine ordentliche Kündigung ist eine einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten.

Auch im Oktober gab es einige Neuerungen, genauso wie im September. Yesterday können Sie alles noch einmal nachlesen.

dpa / md

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