Verbraucher: Opel scheitert mit Eilantrag gegen Zwangsrückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes



[ad_1]

Der Autobauer Opel ist im Streit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über den Rückruf von fast 100.000 Diesel-Fahrzeugen mit einem Eilantrag gescheitert. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig erklärte am Montag, es gebe “schwerwiegende Anhaltspunkte dafür”, dbad die Auffbadung des KBA zutreffend sei. Ein schnelles Handeln zur Verbesserung der Luftqualität sei “angesichts der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter” Umwelt und Gesundheit notwendig.

Das KBA hatte den Autobauer verpflichtet, 96.000 Autos der Modelle Insignia, Cascada und Zafira aus den Baujahren 2013 bis 2016 weltweit zurückzurufen. An den betroffenen Fahrzeugtypen seien “unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt” worden. In Deutschland sind rund 32.000 Autos betroffen.

Opel protestierte gegen den Vorwurf und erklärte, die Autos entsprächen geltenden Vorschriften. Von den 96.000 Autos hätten zudem bereits 53.000 ein Softwareupdate erhalten. Anfang November kündigte das Unternehmen an, den Streit vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht klären zu lbaden.

Diesen Antrag gegen den Zwangsrückruf wiesen die Verwaltungsrichter nun mit Beschluss vom 9. November ab. Der von Opel geltend gemachte Reputationsschaden sei “aufgrund des Einbaus einer wohl unzureichenden Technik bereits jetzt eingetreten”. Demgegenüber überwiege das öffentliche Interesse an der Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge. Gegen den Beschluss kann Opel binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

[ad_2]
Source link