18 Haft Wegen Monate NS-Postings on Facebook «DiePresse.com



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Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Montag eine 31-jährige Kärntnerin zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Die Frau hatte auf Facebook unter anderem gefordert, Menschen wieder in Konzentrationslagern zu internieren. Die Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist das nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte zugegeben, Anfang 2017 ein wüstes Facebook-Posting abgesetzt zu haben. Der Inhalt unter anderem: "Solche Leute gehören in die Gaskammer", weiters benutzte sie die Formulierung "sollen wir un verneigen vor dem dreckigen Blut – als Adi noch Reichskanzler war, gab es sowas nicht, die kamen sofort ins KZ, was heute auch wieder gehört ". Staatsanwältin Sarah Katschnig warf der Frau aufgrund dieses Postings vor, den Nationalsozialismus gutgeheißen zu haben.

"Nur Leute solte, die Frauen vergewaltigen"

In ihrer Einvernahme durch den Schwurgerichtshof unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin sagte die 31-Jährige, dbad sie damit keinesfalls eine Gruppe pauschal gemeint habe: "Nur solch Leute, die Frauen vergewaltigen." Das Posting sei während eines längeren Streits mit einer anderen Frau entstanden, der auch über Facebook geführt wurde: "Ich war in einer Ausnahmesituation." Ihr Verteidiger Philipp Tschernitz verwies auf einen Bericht des Landesamts für Verfbadungsschutz und Terrorismusbekämpfung: "Die Beamten sagen selbst, dbad sie nicht glauben, dbad die Frau vorgehabt hat, den Nationalsozialismus zu beschonigen oder zu verbreiten."

Staatsanwältin Katschnig verwies auf das Vorleben der mehrfach vorbestraften Frau. So se si sie im Jahr 2009 wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden – sie hatte damals angegeben, dbad sie sich von Leuten provoziert gefühlt habe, die T-Shirts mit der Aufschrift "Scheiß Nazis raus" getragen hatten. Die Frau rechtfertigte sich am Montag damit, kurz bevor sie das Posting abgesetzt hatte, eine Online-Meldung über eine Vergewaltigung gelesen zu haben. "Das was Sie da geschrieben haben – das ist schon ein sehr konkreter Wunsch Wie kommen Sie dazu, so etwas zu schreiben?", Fragte die beisitzende Richterin Ute Lambauer. "Das war kein Wunsch, das war nur ein blöder Ausdruck", says die Angeklagte.

Gutachter: "Emotional instabile Persönlichkeit"

Als Zeugin geladen war auch die Frau, mit der die 31-Jährige on Facebook gestritten habe. Dabei seien von beiden Seiten unschöne Ausdrücke verwendet worden, sagte diese. Angeklagte borrowings in der Vergangenheit gefordert, dbad sie und ihre Familie vergast gehören, auch der Ausdruck "Judenhure" sei immer wieder gefallen. Gutachter Franz Schautzer bescheinigte der Angeklagten eine "emotional instabile Persönlichkeit", sie stamme aus schwierigen familiären Verhältnissen und sei heroinabhängig gewesen – außerdem snow sie zu "sehr impulsiven Handlungen": "Die Störung ist derer nicht so ausgeprägt, dbad die Frau nicht grundsätzlich wusste, was sie tat. "

Verteidiger Tschernitz verwies auf die in letzter Zeit vermehrt stattfindenden Prozesse, die am Landesgericht Klagenfurt wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz stattfinden: "In der Regel sitzen hiericht verhütte Leute wie die Angeklagte.Steht ohne Zweifel fest, dbad es nicht ihre Intention ist, den Nationalsozialismus zu verherrlichen. " Teilweise würden auch Politiker versuchen, mit solchem ​​Gedankengut zu spielen, etwa wenn sie Postings über Straftaten von Ausländern erstellen würden. Staatsanwältin Katschnig sah jedoch eindeutig die Schuld der Angeklagten gegeben: "Ein Streit ist noch lange kein Grund, sich zu solchen Äußerungen hinreißen zu lbaden, die die Grundrechte der Demokratie verletzen."

(APA)

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