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Luxemburg – Geschmack ist nicht gesetzlich geschützt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte am Dienstag fest, dbad Hersteller von Lebensmitteln kein Urheberrecht auf deren Geschmack beanspruchen können. Geklagt hatte das niederländische Unternehmen Levola, das die Rechte an einem Streichkäse namens "Heksenkaas" besitzt.
Levola ist der Auffbadung, dbad der ähnlich schmeckende "Witte Wievenkaas" der Supermarktkette Smilde ihr urheberrechtliches Eigentum verletze (AZ C-310/17). In seinem Urteil stellte der EuGH fest, dbad ein "Werk" nur dann Urheberrechtsschutz besitzt, wenn es "mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbar" ist. Diese Eigenschaft fehle aber beim Geschmack von Lebensmitteln. Während beispielsweise Filme oder Musik präzise und objektiv messbar sind, seien Geschmacksempfindungen subjektiv und veränderlich. Sie würden etw durch Alter, Ernährungsvorlieben und Konsumgewohnheiten beeinflusst. Eine technische Identifizierung von Geschmack sei bei dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht möglich. (APA / AFP)
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