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Drei Jahre Haft wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, Diebstahls und unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges hat am Dienstag am Landesgericht Korneuburg das Urteil gegen einen 27-jährigen Wiener gelautet. Der Mann soll einen gleichaltrigen Bekannten mit einem Steakmesser am Hals verletzt haben. Die Hauptfrage nach versuchtem Mord verneinten die Geschworenen mit 2:6 Stimmen.
Auch die Eventualfrage nach versuchtem Totschlag wurde verworfen, hier war das Verhältnis 3:5 Stimmen. Die Eventualfrage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde von sechs Laienrichtern mit “Ja” beantwortet.
“Die Sache mit dem Messer”
Der Beschuldigte hatte bereits zu Beginn des Prozesses den Vorwurf des versuchten Mordes bestritten. “Die Sache mit dem Messer” sei nicht so vorgefallen, wie in der Anklage behauptet werde, erklärte der 27-Jährige. Dbad er nach dem Vorfall 180 Euro aus der Geldbörse seines Bekannten mitnahm und mit dessen Auto davonfuhr, räumte der Beschuldigte ein. Er habe dies in einem Zustand von Panik getan, hielt der Wiener fest. Für beide Delikte wurde der Mann einstimmig verurteilt.
Laut Anklage hat der Beschuldigte seinem gleichaltrigen Freund am 15. Februar in dessen Wohnung im Bezirk Gänserndorf mit dem Messer drei Schnittwunden und eine Stichverletzung im Halsbereich zugefügt. Nachdem am Vortag gemeinsam Drogen gekauft und konsumiert worden waren, soll zwischen den beiden 27-Jährigen eine Diskussion entbrannt sein.
Der Angeklagte gab an, dbad er dem Hauptbelastungszeugen mit dem Steakmesser in der Hand gedroht hatte. Sein Bekannter sei danach aufgesprungen und auf ihn zugekommen. Dadurch sei er erschrocken und habe die Hände reflexartig nach vorne gerissen. Er habe nicht zugestochen, vielmehr sei der Mann auf ihn gefallen.
Das Opfer sprach wiederum davon, dbad ihm der Beschuldigte trotz mehrerer Bitten, den Gegenstand abzulegen, mit dem Messer “zuerst in den Hals geschnitten und dann gestochen” habe. Er habe sich daraufhin in die Badewanne rutschen lbaden und sich tot gestellt.
Einschlägige Vorstrafen
In Sachen Strafbemessung wirkten sich nach Angaben des vorsitzenden Richters die beiden einschlägigen Vorstrafen, das Zusammentreffen eines Verbrechens mit zwei Vergehen sowie der rasche Rückfall nach einer bedingten Haftentlbadung im Jahr 2017 erschwerend aus. Mildernd wurde laut der vorsitzenden Richterin das Teilgeständnis und der Umstand, dbad es beim Versuch geblieben ist, gewertet.
Die drei Monate Haft, die dem Beschuldigten 2017 bedingt nachgesehen worden waren, werden nicht widerrufen. Verteidiger Franz Lima und die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.
(APA)
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